Arbeitsgemeinschaft UNABHÄNGIGE LEHRER in Hessen im Hauptpersonalrat
| Für die Neuwahlen des HPRLL am 22.05. und 23.05.2012 wurden folgende Mitglieder der UL in den Hauptwahlvorstand bestellt: |
| Joachim Adans Battenberger Str. 14 64342 Seeheim-Jugenheim |
| Ersatzmitglied: |
| Thorsten Lang Hafergärten 7 35428 Langgöns |
| Presseerklärung nach der gemeinsamen Personalratssitzung am 18.05.2011 |
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| Entwicklung der Staatlichen Schulämter in Hessen |
| Angesichts der drohenden Reduzierung der bisher bestehenden 15 Staatlichen Schulämter in Hessen auf sechs findet am 18.05.2011 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr auf dem Luisenplatz in Wiesbaden eine gemeinsame Personalratssitzung statt. |
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teilnehmen werden: - der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - der Hauptpersonalrat beim Hessischen Kultusministeriums - alle 15 Gesamtpersonalräte der Lehrkräfte bei den Staatlichen Schulämtern - Vertretungen aus den Personalräten-Verwaltung bei den Staatlichen Schulämtern. |
Einheitliche Praxis bei der Beteiligung von Schulpersonalräten bei Einstellung und Eingruppierung nebst Stufenzuordnung sei Inkrafttreten des TV-H am 1. Januar 2011
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| Bei der Einstellung und Eingruppierung von befristet beschäftigten Lehrkräften kann nicht immer sofort eine endgültige Stufenordnung vorgenommen werden, wenn beispielsweise von den Bewerbern/innen die vollständigen Unterlagen nicht zeitnah vorgelegt werden, ein Arbeitsvertrag aber kurzfristig wegen der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung abgeschlossen werden soll. Aus diesem Anlass weist das HKM in Abstimmung mit dem HPRLL auf folgende Regelung hin: (Auszug) Im Schulalltag fallen Einstellung und Eingruppierung ... beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge regelmäßig zusammen. Gleichwohl gilt es zu beachten, dass Einstellung und Eingruppierung jeweils eigene Mitbestimmungstatbestände darstellen, welche getrennt anzuwenden sind. Es kann daher zu der Fallkonstellation kommen, wonach ein Schulpersonalrat zwar einer Einstellung zustimmt, die Eingruppierung allerdings ablehnt (bspw. mangels endgültiger Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-H). Die Verweigerung der Zustimmung zur Stufenzuordnung (und damit zur Eingruppierung) schlägt nicht auf die Zustimmung zur Einstellung durch. Ein anderes Ergebnis wäre mit Blick auf den Schutzgedanken der Mitbestimmung geradezu sachwidrig, würde es doch dazu führen, dass die betreffende Person nicht beschäftigt werden dürfte. Nichtsdestotrotz ist im Fall der Zustimmungsverweigerung zur Eingruppierung ein Stufenverfahren einzuleiten. Zur sachgerechten Abwicklung dieser Personalfälle wird daher empfohlen, den Schulpersonalrat zunächst um Zustimmung zur "vorläufigen" Stufenzuordnung nach Stufe 1 zu bitten und zeitgleich darauf hinzuweisen, dass bei Vorlage entsprechender Unterlagen durch die Bewerberin/den Bewerber eine erneute Vorlage an den Schulpersonalrat mit der "neuen und zugleich endgültigen" Stufenzuordnung der betreffenden Lehrkraft erfolgt. Diese Verfahrensweise wird sowohl von meinem Haus als auch vom HPRLL als zweckmäßig erachtet. Im Übrigen dürften dadurch Stufenverfahren vermieden werden, deren Streitgegenstand zwischen Dienststelle und Schulpersonalrat im Kern nicht im Dissens steht. Vielmehr stellt die Eingruppierung. inkl. Stufenzuordnung einen klassischen Fall strikter Rechtsanwendung dar..... Ergänzend weise ich daraufhin, dass der Schulpersonalrat Zur Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts betreffend der Eingruppierung (Entgeltgruppe und Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-H) durch Zurverfügungstellung von Unterlagen (bspw. Lebenslauf, Zeugnisse/Diplome, Beschäftigungsnachweise, etc.) in die Lage versetzt werden muss, die Eingruppierung (Entgeltgruppe und Entgeltstufe nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-H) überprüfen zu können. |
Die UL ist mit zwei Mitgliedern im HPRLL vertreten:
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| Barbara Müller-Walter | Gerhard Einkopf | |
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| Edith Stiller (Ersatzmitglied) | Günther Monsheimer (Ersatzmitglied) |
Ihre UL-Ansprechpartner im Hauptpersonalrat sind:
Barbara Müller-Walter
Hintergasse 18
63674 Altenstadt
Tel. 06047-4780
mail: info@ul-hessen.de
Gerhard Einkopf,
Höhlsgasse 7a,
35039 Marburg
Tel: 06421-25121
e-mail: g.einkopf@arcor.de




